Weiteres Urteil zur Pirateriehaftung der Provider

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Weiteres Urteil zur Pirateriehaftung der Provider

The Pirate Bay bleibt in Schweden verfügbar

[30.11.15] Das Bezirksgericht Stockholm hat entschieden, dass der schwedische Breitbandanbieter Bredbandsbolaget The Pirate Bay nicht sperren muss. Wie das schwedische, aber englischsprachige Nachrichtenportal The Local berichtet, kam man nach fast einmonatiger Beratung zu dem Schluss, dass der Internet-Serviceprovider (ISP) nicht zu den Urheberrechtsverletzungen beiträgt, welche einige Nutzer der BitTorrent-Suchmaschine begehen.

Geklagt hatten die Major-Labels Warner, Sony und Universal Music, Nordisk Film und die Schwedische Filmindustrie mit dem Argument, Bredbandsbolaget sei für die Pirateriefälle seiner Kunden mit verantwortlich zu machen und solle ihnen den Zugang zu The Pirate Bay daher blockieren. Das Gericht sah sich dazu nicht in der Lage. Den Klägern steht nun frei, ihr Anliegen vor der nächsten Instanz zu Gehört zu bringen.

Die Rechtslage zur Störerhaftung bei Urheberrechtsdelikten bleibt damit überaus uneinheitlich. Während The Pirate Bay in Österreich, dem Vereinigten Königreich und Irland durch die Webanbieter aus den Browsern verbannt wurde, kam der BGH hierzulande kürzlich zu der Entscheidung, dass die Copyright-Inhaber und ihre Vertreter vor einer Websperre zunächst selbst in der Verantwortung stehen, Pirateriefälle im Rahmen "zumutbarer Anstrengungen" zu bekämpfen.

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