VG Wort-Ausschüttungen an Verlage illegal

Suchworte: VG Wort Bundesgerichtshof ZPÜ-Einnahmen Martin Vogel

VG Wort-Ausschüttungen an Verlage illegal

Niederlage für die VG Wort

[26.04.16] In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof die pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der ZPÜ für rechtswidrig erklärt. Die Richter folgten damit der Argumentation des Klägers Dr. Martin Vogel.

Der Urheberrechtsexperte hatte vor fünf Jahren beim Landgericht München gegen die entsprechende Praxis der VG Wort geklagt, nach der Autoren und Verlagen je die Hälfte der ZPÜ-Erträgen zukommen. Mit den ZPÜ-Abgaben, die unter anderem auf kopierfähige Geräte und Medien erhoben werden, sollen legale Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke abgegolten werden.

Vogel hat nun in allen Instanzen recht bekommen. Die BGH-Richter argumentierten, dass Vergütungsansprüche "originär den Urhebern" zustehen. Ein das beanstandete Verfahren legitimierendes, generelles Einverständnis der Autoren konnten sie nicht erkennen. Das Urteil könnte bedeuten, dass die Ansprüche auf ZPÜ-Erträge künftig vertraglich zwischen Verlegern und Schriftstellern festgelegt werden müssen. Auch haben die Werkschaffenden nun gute Chancen, die zu unrecht geflossenen Beträge wenigstens teilweise von den Verlagen zurück zu erhalten.

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