Online-Streamripper gibt Plattenfirmen nach

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Online-Streamripper gibt Plattenfirmen nach

MP3-Konverter für YouTube-Clips ist vom Netz gegangen

[15.09.17] Auf der Seite YouTube-MP3.org konnte man bis Anfang des Monats den Sound von YouTube-Videos in MP3-Downloads umwandeln. Ohne großes Tamtam wurde der Dienst nun eingestellt. Der deutsche Portalinhaber hat sich dem Willen der klagenden Plattenfirmen gebeugt. Man verpflichtet sich, nicht weiter die Lizenzrechte der Urheber zu verletzen.

Das nun abgeschaltete Portal soll laut Meldung des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) global 60 Millionen Menschen pro Monat und mehr erreicht haben. YouTube-MP3 hatte seinen Service zwar gratis angeboten. Durch Werbung sollen aber mehrere 100.000 Dollar pro Monat generiert worden sein.

Das Streamripping für den Hausgebrauch ist in Deutschland nicht eindeutig illegal. Es mangelt an einer klaren Gesetzeslage. Die Stiftung Warentest etwa meinte 2014, dass der Vorgang durch das Recht auf Privatkopie abgedeckt sei. Unzulässig wird es, wenn man die Kopie weitergibt. Insbesondere dann, wenn man durch die Verbreitung noch Geld einnimmt.

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