Neues EU-Urheberrechtspaket vorgelegt

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Neues EU-Urheberrechtspaket vorgelegt

Muss Google für YouTube Musiklizenzen erwerben?

[16.09.16] In einem aktuellen Papier hat die EU-Kommission neue Eckpunkte für die europaweite Urheberrechts-Gesetzgebung vorgelegt. Dabei ist man stark auf die Wünsche der Kreativindustrie im digitalen Umfeld eingegangen. Reflexartig begrüßte der Bundesverband Musikindustrie den Vorstoß, während der BITKOM als IT-Branchenverband ihn eher kritisch sieht.

Das in Deutschland bereits seit 2013 aktive Leistungsschutzrecht für journalistische Inhalte soll auch EU-weit eingeführt werden. Geplant ist, es erst nach zwanzig Jahren erlöschen zu lassen, statt wie hierzulande nach einem Jahr. Geldeinnahmen erzielen die Verlage durch den Leistungsschutz bis heute nicht, denn "kleine Textschnipsel", wie sie Google verwendet, sind bislang erlaubt. Zudem hat der Suchmaschinenriese ein Opt-Out-Verfahren entwickelt. Die Pressemacher haben damit die Optionen, ihre Inhalte von Google entfernen zu lassen oder Google die auszugsweise Verwendung unentgeltlich zu erlauben. Da kaum eine Zeitungs- oder Zeitschriften-Website auf die Besucherströme von Google verzichten mag, ist der Presseleistungsschutz praktisch wirkungslos. Die Kommission will nun auch die Benutzung kleiner Textpassagen unter Leistungsschutz stellen.

IPTV-Services sollen Zugang zu zentralen Rechteerwerbsstellen erhalten. Sie würden damit Kabelnetzbetreibern gleichgestellt werden. Allerdings soll dies nur für Anbieter gelten, die auch Webzugänge vertreiben.

Big Data-Analysen mit Daten aus dem Web könnten deutlich erschwert werden. Nur Institute der Wissenschaft und Forschung dürfen laut den in Rede stehenden Vorstellungen noch ohne Einwilligung der Urheber der verwendeten Daten solche Studien erstellen dürfen. Alle anderen müssen sich an die Copyright-Inhaber wenden, was de facto wohl selten möglich sein wird.

Auch auf die Musikindustrie sind die Politiker zugegangen. Man will Klarheit schaffen für Dienste wie YouTube, die mit geschützten Inhalten Geld verdienen, ohne dafür Lizenzen zu bezahlen. Eventuell werden die Clipportale künftig ähnlich wie Spotify & Co. behandelt. Verwertungsgesellschaften haben international mitunter Umsatzbeteiligungen mit der Google-Tochter ausgehandelt, in Deutschland gibt es bis heute keine Einigung zwischen GEMA und YouTube.

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