Linkhaftung: Harter Schlag für Webseitenbetreiber

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Linkhaftung: Harter Schlag für Webseitenbetreiber

Urteil erschert Verlinkung im WWW

[09.12.16] Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber einer gewerblich genutzten Website für Verletzungen des Urheberrechts bei verlinkten Drittanbietern haften. Dies berichtet heise.de. Im entsprechenden Beschluss wird die Verlinkung mit einer öffentlichen Wiedergabe gleichgesetzt.

Im konkreten Fall war eine Seite verlinkt worden, auf der ein Creative Commons-Bild ohne hinreichende Copyright-Hinweise eingebunden war. Dem Betreiber wurde vom LG Hamburg untersagt, die Verknüpfung weiterhin zu setzen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld oder sogar Haft.

Die Hürden für eine schuldhafte Handlung wurden im konkreten Fall sehr niedrig angesetzt. Das Gericht war der Ansicht, einem mit Gewinnabsicht handelnden Linksetzer sei zuzumuten, sich über die Rechtmäßigkeit der referenzierten Inhalte Klarheit zu verschaffen. Sollte diese Einschätzung gängige Rechtsauslegung werden, macht diese harte Einschätzung den Web-Alltag derjenigen, die mit ihrem Internetauftritt auch nur ein bisschen Geld verdienen, sehr viel schwieriger.

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