Leistungsschutz: Rückschlag für Verlage

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Leistungsschutz: Rückschlag für Verlage

Google News in der Kritik

[25.08.14] Beim Streit um die Vergütung für Textschnipsel aus journalistischen Beiträgen haben die Verlage gegen Google eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Anhaltspunkte zur Einleitung eines Verfahrens, das von der VG Media und zwölf Verlagen angefordert worden war.

Google hatte die Verlage dazu aufgefordert, eine Vereinbarung zu unterschreiben, mit der sie auf die Bezahlung für die auszugsweise Darstellung ihrer Nachrichten in den Suchergebnissen verzichten. Unklar ist, was passiert, wenn der Kontrakt nicht unterzeichnet wird. Sollte der IT-Riese die Verlagsinhalte, wie befürchtet, aus seinen Resultaten herausfiltern, wäre diese Handlung juristisch neu zu bewerten, ließ das Kartellamt durchblicken.

Dass die Verleger in dem Schreiben einen Affront sahen und dem US-Unternehmen die unzulässige Ausnutzung seiner Marktmacht vorwarfen, zeigt das Dilemma der derzeitigen Situation. Einerseits möchten die News-Macher verständlicherweise Geld für die Verbreitung ihrer Erzeugnisse. Andererseits können die Webauftritte nicht auf den Suchmaschinen-Primus als Besucherlieferanten verzichten. Die Präsentation journalistischer Beiträge auf Google-Seiten hat also bereits einen Gegenwert, der sich dank Werbeeinblendungen auf den Verlagsseiten auch in klingender Münze niederschlägt. Unklar ist auch, ob die Verlage überhaupt eine Handhabe zur Geltendmachung monetärer Ansprüche hätten. Das noch junge Leistungsschutzrecht für die schreibende Zunft erlaubt etwas schwammig die Nutzung einzelner Wörter und "kleinster Textausschnitte" ohne Gehehmigung der Lizenzinhaber.

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