Kraftwerk-Sample in Setlur-Song: BGH ratlos

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Kraftwerk-Sample in Setlur-Song: BGH ratlos

Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter

[09.06.17] 1977 hat Kraftwerk mit dem Stück "Metall auf Metall" ein im Ohr der meisten Menschen zwar schwer verdauliches, elektrotechnisch jedoch wegweisendes Stück Klangkunst geschaffen. Zwanzig Jahre später benutzten Moses Pelham und Martin Haas einen nur zweisekündigen Rythmusfetzen des Liedes in Sabrina Setlurs "Nur mir".

Kraftwerk klagte und bekam nach jahrelangem Gang durch die Instanzen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Ende 2012 Recht. Das Bundesverfassungsgericht jedoch beanstandete die Entscheidung und gab die Sache an den BGH zurück. Die Tatsache allein, dass man die Sequenz auch selbst nachspielen und nicht von einem Tonträger der Kultgruppe hätte entnehmen müssen, rechtfertige das Urteil nicht und trage vor allem der Kunstfreiheit nicht genügend Rechnung, lautete der Tenor aus Karlsruhe, womit man der Argumentation Pelhams folgte.

Der BGH hat die Verantwortung nun weitergeschoben und richtet gezielte Fragen an den Europäischen Gerichtshof. Es soll geklärt werden, ob die Beklagten durch das Sampling des sehr kurzen Bisschens Musik schon die Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte des Klägers verletzt haben. Auch das Zitatrecht, auf welches sich die Beklagten ebenfalls beriefen, soll genauer definiert werden. Im Kern geht es aber um eine Abwägung von Kunstfreiheit auf der einen und Schutz des geistigen Eigentums auf der anderen Seite.

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