Kohl-Klage: Gericht sieht Altkanzler im Recht

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Kohl-Klage: Gericht sieht Altkanzler im Recht

Kohl bein einer seiner zahlreichen Ehrungen

[26.08.16] Im Streit um das 2014 erschienene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Helmut Kohls vorliegt und ein Anspruch auf Schadensersatz damit prinzipiell gegeben ist.

In welchem Umfang die Beklagten in die Tasche greifen müssen, ist aber noch völlig offen. Die Klägerseite sieht einen Betrag von fünf Millionen EUR für angebracht. Belangt werden sollen neben dem Autor und geschassten Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan auch der Co-Autor Tilmann Jens und die für die Publikation verantwortliche Verlagsgruppe Random  House.

Kohl hatte wegen des unerlaubten Gebrauchs einiger Tonband-Passagen zunächst auf einen Vertriebsstopp geklagt. Damit konnte sich der Ex-Politiker auch durchsetzen. Im aktuellen Prozess in der Domstadt sollen die Ausgleichszahlungen festgelegt werden.

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