Keine Störerhaftung mehr für offene WLANs?!

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Keine Störerhaftung mehr für offene WLANs?!

Hoffnung auf mehr WLAN für alle

[17.03.16] Die Frage, ob Betreiber offener Netzwerke für Online-Vergehen ihrer anonymen Nutzer zur Rechenschaft zu ziehen sind, beschäftigt weiter die Legislative. Nun scheint diese sogenannte Störerhaftung auf europäischer Ebene vor dem Aus zu stehen.

Das Landgerichtes München wollte vom Europäischen Gerichtshof Klarheit darüber, ob Tobias Mc Fadden, Betreiber eines passwortfreien, kabellosen Netzwerks, für eine Urheberrechtsverletzung an Sony Music-Inhalten geradestehen muss. Die Richter waren überzeugt, dass Mc Fadden nicht selbst für die widerrechtlichen Datenübertragungen verantwortlich war.

Nun hat EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar laut einem Zeit-Artikel die Regeln relativ großzügig zugunsten der Betreiber ausgelegt. Sie sollen nicht dazu verpflichtet werden können, den Datenverkehr zu überwachen oder einen Passwortschutz aufzusetzen. Erst bei erwiesenen Piraterie-Delikten sollen Geldstrafen möglich sein, wenn dem illegalen Treiben kein Einhalt geboten wird.

Nun muss der EuGH zu einer Entscheidung kommen. Meistens orientiert sich der Gerichtshof in seinen Urteilen an den Einschätzungen des Generalanwalts. Webjunkies dürfen also darauf hoffen, künftig auch in Deutschland an wesentlich mehr Gaststätten, Einkaufszentren und anderne Orten des öffentlichen Lebens per WLAN online gehen zu können.

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