Geräteabgaben: Streitfall Hinterlegungspflicht

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Geräteabgaben: Streitfall Hinterlegungspflicht

Ewiger Streit um Urheberrechtsabgaben auf Drucker & Co.

[27.12.14] Bereits im Vorfeld einer geplanten Gesetzesanpassung zur Geräteabgabe äußert sich der IT-Branchenverband BITKOM kritisch. Es geht um eine sogenannte "Hinterlegungspflicht" für Importeure und Hersteller von kopierfähigen Waren wie zum Beispiel Druckern und Speichermedien.

Mit den Gebühren, welche auf diese Artikel anfallen, sollen legale Privatkopien abgegolten werden. Die Gelder gehen an entsprechende Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die GEMA. Problematisch ist die stets heiß diskutierte Höhe der Geräteabgaben. Es kann mehrere Jahre dauern, bis eine Anpassung alle rechtlichen Instanzen durchlaufen hat. Die Firmen bilden bislang Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen. Mit der Gesetzesnovelle sollen sie Summen in Höhe der jeweiligen Forderung der Verwerter fest hinterlegen, so dass sie auf das Kapital keinen Zugriff mehr hätten. Im Koalitionsvertrag ist diese Änderung auf Betreiben der Urheberrechtsvertreter als Ziel mit aufgenommen worden.

Der BITKOM hält das Vorhaben für unverhältnismäßig. Professor Doktor Christofer Lenz, Fachmann für Verfassungsfragen, argumentiert im Sinne des Verbandes. Er sieht keinen legitimen Zweck für die zu hinterlegenden Gelder. Im Falle der Insolvenz würde überdies eine Bevorteilung der Verwerter gegenüber anderen Gläubigern wie Arbeitnehmern resultieren. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, stößt ins selbe Horn und verweist auch auf das Aufkommen von Streaming-Angeboten und E-Book-Abos. Durch solche Services erübrigt sich die Privatkopie für viele Menschen, Rohleder hält die Geräteabgabe daher für überholt.

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