[13.12.17] Der Gesetzgeber erlaubt seit jeher, Radio- und TV-Signale für den Privatgebrauch festzuhalten. Klassische Videorekorder sind somit erlaubt.
Mehrere Online-Dienste wollten sich schon dieses Recht zunutze machen, um es Usern zu ermöglichen auf ihren Servern Filme und Songs aus laufenden Programmen mitzuschneiden und zu speichern. Die Rechtslage war bislang nicht eindeutig.
Der
Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass sich beispielsweise Web-Videorekorder nicht auf das Recht auf Privatkopie berufen können. Zunächst müssen die Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt werde. Ein Rechtsspruch, der von Vertretern der Kreativindustrie, wie dem
Bundesverband Musikindustrie, selbstredend begrüßt wird. Die Landgerichte in Hamburg und München hatten in konkreten Fällen bereits ähnliche Urteile gefällt.