[19.04.17] Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist von mehreren Zeitungsverlagen verklagt worden. Grund sind die Inhalte auf rbb-online.de, welche pressemäßig aufbereitet sind. Dies hat der Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland e.V. seiner Dachorganisation
BDZV mitgeteilt.
Die Verlage akzeptieren keine durch Rundfunkgebühren finanzierte Konkurrenz für ihre redaktionellen Inhalte im Web und sehen den Internetauftritt des Fernsehsenders nicht vom Rundfunk-Staatsvertrag gedeckt. Im Zuge einer Abmahnung hat man zuerst versucht eine Unterlassungserklärung des Senders zu erwirken, welche aber nicht unterzeichnet wurde.
Die Angelegenheit wird nun vor dem Landgericht Potsdam entschieden. Kläger sind die Verlage der "Märkischen Oderzeitung", "Volksstimme", B.Z., der "Lausitzer Rundschau" sowie der "Märkischen Allgemeinen Zeitung".