[27.03.18] Wer sich bisher im Urlaub über die Landesgrenze wagte, musste festestellen, dass auch bei bestem WLAN-Empfang das Streamen von Filmen und Musik über den hierzulane abgeschlossenen Vertrag versagte.
Ab dem 1. April müssen die Anbieter nun dafür Sorge tragen, dass der gebuchte Service auch im EU-Ausland nutzbar ist. So besagt es die dann in Kraft tretende EU-Verordnung.
Betroffen sind Dienste für Video- und Musikstreaming, Games und Fernsehinhalte. Die Betreiber müssen dafür den Wohnort ihrer Kunden plausibel nachweisen, wobei bereits vorhandene Daten wie Rechnungsadressen oder Zahlungsinformationen genutzt werde dürfen. Die Nutzung aus dem Ausland muss dann zeitlich begrenzt ermöglicht werden. Die Lizenzen muss der Dienstanbieter nur für das jeweilige Land des Abonnenten innehaben.