Eltern müssen Piraterie-Kids nicht verpfeifen

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Eltern müssen Piraterie-Kids nicht verpfeifen

BGH: Eltern müssen eigene Kinder nicht ans Messer liefern

[30.03.17] In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Eltern strafmündiger Kinder bei einer im heimischen WLAN begangenen Urheberrechtsverletzung nicht aufdecken müssen, wer genau die Straftat begangen hat.

Im konkreten Fall handelt es sich um einen Vater und eine Mutter aus München mit drei Kindern über 18 Jahren, von denen eines ein Musikalbum rechtswidrig in eine Tauschbörse hochgeladen hat. Die Eltern wollten nicht verraten, welcher der Sprösslinge für die Tat verantwortlich ist.

Das müssen sie nach Einschätzung des BGH auch nicht. Allerdings können sie dann dazu verdonnert werden, selbst für den entstandenen Schaden aufzukommen. Wie BGH-Anwalt Christian Rohnke klarstellte, verlangt die Plattenfirma auch keine existienzgefährdende Summe.

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