Bundestag beschließt mehr Rechte für Urheber

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Zeitungsautoren erhalten mehr Rechte

[16.12.16] Mit einer Neuerung des Vertragsrechts für Urheber hat die Bundesregierung die Rechte der Kreativen gestärkt. Die Novelle hat bereits den Bundestag passiert, im Bundesrat wird heute darüber entschieden. Voraussichtlich wird das Gesetz aber auch diese Hürde nehmen. Dem Inkrafttreten bereits in den ersten Monaten des nächsten Jahres steht daher wenig entgegen, wie heise.de berichtet.

Neu ist ein anlassloser Auskunftsanspruch über die Werknutzung. So kann ein Autor von Zeitungsartikeln jährlich eine Zusammenstellung aller Druck- und Online-Ausgaben einfordern, in denen sein Beitrag veröffentlicht wurde. Prompt regte sich Widerstand der Verleger, der sich in einer Pressemitteilung des Bundes Deutscher Zeitungsverleger Bahn brach. Die Informationspflicht könne wegen des bürokratischen Aufwandes teuer werden, befürchtet die Verlagslobby. Bei Film- und Serienproduktionen etwa, wo sehr viele Menschen mit der Werkerstellung beschäftigt sind, kann auch jeder davon Auskunft über die Nutzung des Materials verlangen. Dies zudem bei allen Firmen, die bei der Verwertung relevant sind.

Zudem wird das pauschale Abtreten aller Vermarktungsrechte beschnitten. Derartige Verträge erhalten eine maximale Laufzeit von zehn Jahren. Danach kann der Urheber seine Werke anderweitig nutzen oder zur Vermarktung weitergeben.

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