BGH: IP-Verfolgung über mehrere Internetanbieter möglich

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BGH: IP-Verfolgung über mehrere Internetanbieter möglich

BGH-Hauptgebäude in Karlsruhe

[13.07.17] Für die Aufschlüsselung einer IP-Adresse in persönliche Daten zum Zwecke der Piraterieverfolgung bedarf in Deutschland einer richterlichen Genehmigung. Mit ihr können Abmahnanwälte bei einem Provider die Kundendaten zu einer IP-Adresse in Erfahrung bringen.

Die Genehmigung wird immer nur für einen bestimmten Webanbieter ausgesprochen. Dennoch kann die Adressermittlung auch über mehrere Provider ausgedehnt werden, beschied nun der Bundesgerichtshof (BGH), wie heise.de berichtet. Konkret ging es um eine Tauschbörsen-Nutzerin, welche anderen Usern ein Videospiel verfügbar gemacht haben soll. Ihre IP-Adresse wurde im Namen der Rechteinhaber festgehalten und ein Richter bewilligte die Herausgabe der Kundendaten durch die Telekom. Diese bemerkte, dass die Frau bei 1und1 unter Vertrag stand und konnte ihre dortige Nutzerkennung ermitteln. 1und1 rückte die persönlichen Kontaktdaten der Beschuldigten dann ohne weiteren Richterbeschluss heraus.

Der BGH bestätigte nun, dass die so erfolgte Beschaffung der Personendaten rechtens war. Bei den Kundendaten handele es sich "nur" um Bestandsdaten, stellten die Richter klar. Die richterliche Genehmigung sei nur für die Verkehrsdaten erforderlich.

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