Abmahnung für das Teilen auf Facebook

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Abmahnung für das Teilen auf Facebook

Teile auf Facebook kann teuer werden

[24.03.15] Zum angeblich ersten Mal ist es zu einer Abmahnung für das Teilen eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf Facebook gekommen. Eine Bild.de-Nutzerin hat ein Bild von Marco Reus geteilt, das im Zusammenhang mit der (teils übertrieben hämische) Berichterstattung über die fehlende Fahrlizenz des BVB-Kickers auf der Webseite des Axel Springer-Blattes erschienen ist.

Über 1.000 EUR soll die Frau nach Ansicht des Anwälts des Rechteinhabers berappen. Grund ist die fehlende Namensnennung des auf Facebook zu sehenden, geshareten Artikels mit Foto. Der Rechtsvertreter der Bildleserin, Christian Solmecke machte den Fall auf dem Blog seiner Kanzlei publik. Er erkennt die Ansprüche der Urheber grundsätzlich an. Das Geld soll aber von Axel Springer wieder eingeholt werden.

Solmecke verweist dafür auf eine frühere Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt. Danach sind die jeweiligen Seitenbetreiber dafür verantwortlich, dass Inhalte nur so geteilt werden, dass die Interessen der Copyright-Inhaber gewahrt bleiben. Dies kann unter anderem deren explizite Namensnennung in den Postings auf sozialen Netzwerken bedeuten. Für eine Website mit Share-Buttons müssen deren Verantwortliche zudem die Genehmigung zum Sharing von den Urhebern der Inhalte einholen.

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