ZPÜ

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist die Verwertungsgesellschaft aller vom privaten Kopieren betroffenen Rechteinhaber. Die ZPÜ erhebt z.B. die Leerkassetten- und die Geräteabgabe von Geräte- und Bandherstellern. Obwohl für jeden Rohling ein Obulus an die ZPÜ zu entrichten ist, bedeutet dies nicht, dass damit etwaige GEMA-Tantiemen abgegolten wären oder die Vervielfältigung von Inhalten, über deren Vervielfältigungsrechte man nicht verfügt, gestattet wäre.

Kategorie: Verbände / Organisationen Suchworte: ZPÜ

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