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FFA
Die
FFA (Filmförderungsanstalt) mit Sitz in Berlin ist als Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit der finanziellen Unterstützung des deutschen Films beauftragt. Dazu werden Abgaben auf den Umsatz von Kinobesitzern (1,5-2,5%) und Videoanbietern (2%) erhoben. Ferner entrichten Fernsehanstalten freiwillig Beiträge an die FFA. Alle Filmwirtschafts-Bereiche können von der FFA Unterstützung erhalten.
Kategorie:
Organisationen
Suchworte:
FFA
Filmförderung
Filmförderungsanstalt
Berlin
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