C-Vermerk

Das eingekreiste C signalisiert zusammen mit dem nachfolgenden Jahr der ersten Veröffentlichung die Inanspruchnahme der Urheberrechte das Artwork eines Tonträgers betreffend seitens des ebenfalls aufgeführten Rechteinhaber. Dieser Vermerk ist in Deutschland und den übrigen EU-Staaten nicht schutzbegründend, also nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt für den P-Vermerk.

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